Hochzeit im Ausland
Voraussetzungen für die Hochzeit im Ausland
Zahlreiche Brautpaare wünschen sich eine ganz besondere Hochzeit und sind auf der Suche nach einem passenden Ort für die Trauung. Dies ist wahrscheinlich einer der Gründe, warum Hochzeiten im Ausland immer beliebter werden. Braut und Bräutigam müssen sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Vorbereitungen für eine Hochzeiten im Ausland unter Umständen wesentlich aufwändiger sind, als die Vorbereitungen für eine Trauung im Heimatland. Aus diesem Grund sollte das Brautpaar möglichst frühzeitig mit der Planung der Hochzeit beginnen. Bei einer Eheschließung im Ausland ist aber oftmals auch nur der engste Familienkreis anwesend, weshalb die Planung so einer Hochzeit dann manchmal doch nicht so viel Zeit in Anspruch nimmt wie die Vorbereitungen für eine Trauung zu Hause.
Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen?
Wenn Braut und Bräutigam die Hochzeit in einem anderen Land vollständig eigenständig organisieren möchten, sollte sie sich zuerst über die jeweiligen Voraussetzungen in dem Land erkundigen, in dem die Eheschließung stattfinden soll. So kann das Brautpaar verhindern, dass die Trauung kurz vor dem Hochzeitstermin noch scheitert. Wenn sich Verlobte also für ein bestimmtes Land entschieden haben, indem sie die Eheschließung vollziehen wollen, sollten sie sich genau informieren, welche Unterlagen und Dokumente für die Trauung benötigt werden und ob sonst noch besondere rechtliche Bestimmungen zu beachten sind.
Anerkennung von Auslandsehen in der BRD
Wird eine Ehe im Ausland geschlossen, so muss die Auslandsehe nach der Rückkehr in der Bundes Republik Deutschland vom Standesamt anerkannt werden. Solange Braut und Bräutigam die Auslandsehe nicht anerkennen lassen, ist die Auslandsehe in der BRD nicht rechtskräftig. Dies gilt für alle Staaten, unabhängig davon, ob sie beispielsweise Mitglied in der Europäischen Union sind.