Erbrecht und Ehevertrag
Erbrecht und Ehevertrag nach der Hochzeit
Das Erbrecht wird nach der standesamtlichen Trauung für Braut und Bräutigam anders geregelt da die Eheleute besondere Rechte genießen. Nach einem eventuellen Versterben des Partners hat der hinterbliebene Ehepartner in Deutschland ein Anrecht auf das Erbe und auch auf die Rente des Verstorbenen.
Besondere Absprachen zwischen Braut und Bräutigam können vor der Hochzeit notariell in einem Ehevertrag schriftlich festgehalten werden. Durch so einen Ehevertrag kann durch das Brautpaar beispielsweise auch die finanzielle Situation nach einer Scheidung festgelegt werden.