Ehefähgkeitszeugnis für Ausländer
Ehefähgkeitszeugnis für Ausländer
Wenn Ausländer in Deutschland eine Ehe schließen möchten, genügt es nicht beim Standesamt vor der Hochzeit einen Ledigkeitsnachweis vorzulegen. Personen, die nicht die Staatsbürgerschaft der BRD besitzen, müssen über ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis verfügen und dieses bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung dem Standesbeamten zeigen.
Eine Scheidung im Ausland muss in der BRD ebenfalls erst offiziell vom Standesamt anerkannt werden, bevor eine erneute Heirat in Deutschland möglich ist.