Evangelische und katholische Trauung
Unterschiede der evangelischen und katholischen Trauung
Für zahlreiche Brautpaare ist die kirchliche Trauung ein wichtiger Bestandteil ihrer Hochzeit. Wenn sich Braut und Bräutigam dazu entschließen kirchlich zu heiraten, muss mindestens einer der beiden ein Mitglied in einer Kirchengemeinde sein, um in dieser Gemeinde die Hochzeit feiern zu können.
In der katholischen Kirche müssen in der Regel sogar die Trauzeugen katholisch getauft sein, um dort von einem Pfarrer getraut werden zu können. Einige evangelische Kirchen segnen hingegen in der heutigen Zeit sogar gleichgeschlechtliche Paare. Diese Segnung der gleichgeschlechtlichen Paare entspricht allerdings natürlich keiner kirchlichen Trauung.
Wenn die Partner verschiedenen Konfessionen angehören und eine kirchliche Trauung wünschen, gestaltet sich die Hochzeit in mancher Kirche unter Umständen als schwierig. Um in diesem Fall möglichen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, können sich Braut und Bräutigam allerdings auch einfach für eine freie Trauzeremonie entscheiden, wenn beispielsweise ein Ehepartner katholisch ist und der andere Ehepartner evangelisch.
Die Bedeutung der kirchlichen Trauung
Auch der Stellenwert der kirchlichen Trauung hängt von der Konfession ab. Die Ehe wird in der katholischen Kirche als Sakrament verstanden, das sich die Brautleute gegenseitig vor einem Priester und Zeugen spenden. Der vor Gott geschlossene Bund für das Leben wird als unauflöslich angesehen.
Die evangelische Kirche hat von Anfang an die zivile Eheschließung als vollwertig anerkannt. Bei der Trauung in der evangelischen Kirche handelt es sich um einen Gottesdienst, der anlässlich der zivilen Eheschließung gehalten wird, und in dem das Paar Gottes Segen erhält. Zwar sieht auch die evangelische Kirche den Bund der Ehe als unauflösbare Einheit, mit Scheidungen geht man dennoch toleranter um.
Seit 2009 kann in Ausnahmefällen die Eheschließung in der katholischen Kirche vor oder auch ganz ohne eine standesamtliche Trauung erfolgen. In diesem Fall gilt das Paar für den Staat als unverheiratet und kann somit die rechtlichen Wirkungen einer Ehe im staatlichen Bereich nicht in Anspruch nehmen. Dem evangelischen Verständnis von Ehe als bürgerlich-rechtliche Angelegenheit widerspricht eine kirchliche Trauung ohne die vorherige zivilrechtliche Eheschließung. Die Hochzeit auf dem Standesamt bleibt daher Voraussetzung.