Trauzeugen beim Standesamt
Trauzeugen bei der standesamtlichen Trauung
In der heutigen Zeit sind Trauzeugen für die standesamtliche Trauung vom Gesetzgeber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Das Brautpaar kann sich natürlich trotzdem dazu entscheiden ein oder zwei Trauzeugen, die die standesamtliche Trauung bezeugen sollen, zu benennen. Sollten sich Braut und Bräutigam allerdings dazu entscheiden, müssen die jeweiligen Trauzeugen auch bei der standesamtlichen Trauung dem Standesbeamten einen gültigen Personalausweis vorlegen.